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Ausgabe 2021

§ 1  Allgemeines, Geltungsbereich

1. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle uns erteilten Aufträge.

2. Unsere AGB gelten für alle zukünftigen Geschäfte mit dem gleichen Vertragspartner, auch wenn sie im Einzelfall nicht ausdrücklich als Vertragsbestandteil erklärt werden.

3. Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich getroffen werden.

4. Bezüglich Eigenschaften und Verwendungsmöglichkeiten unserer Natursteinprodukte sowie Verarbeitung, Pflege und Reinigung von Natursteinen verweisen wir auf unsere Hinweise und Merkblätter, die unter www.truffer.ch abrufbar sind.

 

§ 2  Angebote, Auftragserteilung

5. Unsere Angebote gelten – anderslautende Vereinbarung vorbehalten – 60 Tage.

6. Alle unsere Angebote beruhen auf Angaben und Spezifikationen, welche uns durch unsere Kunden oder deren Hilfspersonen gemacht werden. Werden uns Muster durch die Kunden zur Verfügung gestellt oder stellen wir dem Kunden Muster von Natursteinen zur Verfügung, können wir naturbedingt nicht gewährleisten, dass unsere Lieferung in Bezug auf Farbe, Struktur, Aderung, Zeichnung, usw. genau dem Muster entspricht. Allfällige Muster haben lediglich Richtwertcharakter.

7. Aufträge gelten mit der Zustellung der durch den Kunden unverändert unterzeichneten schriftlichen Auftragsbestätigung (per Post, Fax oder E-Mail) an uns als angenommen.

 

§ 3  Leistungsumfang

8. Sofern nichts anderes vereinbart ist, umfasst unsere Leistung nur die Lieferung der bestellten Natursteine bzw. Natursteinprodukte gemäss der Auftragsbestätigung. Unsere Leistung umfasst eine Beratungstätigkeit hinsichtlich der Eignung der Natursteine für den uns bekanntgegebenen Verwendungszweck nur insoweit, als eine solche unsererseits zugesichert wurde und das entsprechend in der Auftragsbestätigung festgehalten ist.

9. Nicht zu unserem Leistungsumfang gehören Angaben zur Verlegung von Natursteinplatten, Verarbeitung von Natursteinen sowie statische Berechnungen.

 

§ 4  Preise, Zahlungsbedingungen

10. In unseren Preisen sind Verpackungs- und Transportkosten nicht inbegriffen. Diese gehen zu Lasten des Kunden. Die Transportkosten werden für jede Lieferung dem Kunden separat verrechnet. Mitgelieferte Paletten werden nicht durch uns zurückgenommen.

11. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Lieferungen von der Schweiz ins Ausland sind von der schweizerischen Mehrwertsteuer befreit. Bei Lieferungen ins Ausland gehen allfällige Einfuhrumsatzsteuern zu Lasten des Kunden.

12. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu erhöhen, wenn nach erfolgter Auftragsbestätigung Kostenerhöhungen, insbesondere bei Kursschwankungen, eintreten.

13. Auslandlieferungen erfolgen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherstellung der Zahlung auf geeignete Weise. Andere Abmachung vorbehalten sind 20% der Auftragssumme nach Unterzeichnung der Auftragsbestätigung durch den Kunden und 80% vor Auslieferung der bestellten Produkte zu bezahlen.

14. Unsere Rechnungen sind – anderslautende Vereinbarung gemäss Auftragsbestätigung vorbehalten – innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto zahlbar. Vereinbarte Skonti dürfen nur bei Bezahlung innert des vereinbarten Zahlungstermins in Abzug gebracht werden. Im Falle der Vereinbarung eines Rabattes sind Transport- und Verpackungskosten nicht rabattberechtigt.

15. Im Falle verspäteter Zahlungen schuldet uns der Kunde einen Verzugszins von 6% ab Inverzugsetzung. Der Kunde wird durch eine Mahnung unsererseits in Verzug gesetzt.

16. Jede Verrechnung des Kaufpreises mit Forderungen aus mangelhaften Lieferungen oder mit anderen Forderungen aus diesem Vertrag ist ausgeschlossen.

 

§ 5  Lieferung

17. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, erfolgt die Lieferung ab unserem Lager im Logistikzentrum der Firma Kuoni in Domat/Ems. Die Kosten des Transportes unserer Natursteinprodukte von Vals nach Domat/Ems gehen zu Lasten des Kunden und werden ihm separat verrechnet. Die Organisation des Weitertransportes ist – andere Abmachung vorbehalten – Sache des Kunden.

18. Unsere Lieferungen sind durch den Kunden sofort nach der Ablieferung auf der Baustelle oder in seinem Herrschaftsbereich auf ihre Vollständigkeit qualitative Mängel und auf allfällige Schäden hin zu prüfen. Allfällige Reklamationen sind wie folgt schriftlich anzubringen:
• Beanstandungen wegen Unvollständigkeit der Lieferung oder Transportschäden sind uns unverzüglich mitzuteilen;
• Beanstandungen der gelieferten Produkte (Beschädigungen, qualitative Mängel, etc.) innert 8 Tagen seit Erhalt der Ware.

Erfolgt keine Reklamation innert dieser Frist, gilt die Lieferung als vertragskonform erfolgt. Im Falle der Beanstandung einer Lieferung darf der Kunde diese nicht verarbeiten, ansonsten jeglicher Gewährleistungsanspruch verwirkt.

19. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Beschädigung der Ware geht mit dem Bereitstellen der Ware zum Verladen im Logistikzentrum auf den Kunden über. Liefern wir ab Werk, erfolgt der Gefahrenübergang mit dem Bereitstellen der Ware zum Verlad
auf unserem Werkgelände. Allfällige Schäden, welche beim Verladevorgang und auf dem Transport zum Kunden entstehen, gehen somit nicht zu unseren Lasten.

20. Die von uns angegebenen Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie sind unsererseits ausdrücklich als «verbindlicher Liefertermin» schriftlich bestätigt worden. Die in Wochen angegebenen Lieferfristen gelten ab Eingang der Auftragsbestätigung bei uns.

21. Eine Haftung unsererseits im Falle einer verbindlichen Terminzusage unsererseits für Lieferverzögerungen, welche auf höhere Gewalt, Betriebsstörungen u.dgl. zurückzuführen sind, ist ausgeschlossen.

22. Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, Ersatz für den uns daraus entstehenden Schaden zu verlangen. Holt der Kunde die in unserem Lager im Logistikzentrum bereitgestellte Ware nicht innert 10 Arbeitstagen ab und erwachsen uns daraus zusätzliche Lagerkosten, gehen diese zu Lasten des Kunden.

23. Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor.

24. Für Lieferungen ins Ausland gelten – anderslautente Vereinbarung vorbehalten – die INCOTERMS der Internationalen Handelskammer (ICC) in Paris in der jeweils gültigen Fassung.

 

§ 6  Gewährleistung, Produktehaftung

25. Wir leisten für allfällige Mängel der von uns gelieferten Produkte, welche wir für den Kunden aufgrund einer entsprechenden Bestellung herstellen, Garantie gemäss Werkvertragsrecht (Art. 367 ff. OR) von fünf Jahren (Verjährungsfrist) mit den nachfolgenden Einschränkungen. Für die Lieferung von vertretbaren Sachen leisten wir eine Garantie von einem Jahr (Verjährungsfrist) gemäss Kaufvertragsrecht mit den nachfolgenden Einschränkungen.

26. Allfällige Mängel sind uns sofort nach ihrer Entdeckung zu rügen.

27. Wir leisten keine Garantie dafür, dass das von uns gelieferte Natursteinmaterial in Bezug auf Farbe, Struktur, Aderung u.dgl. vom Kunden oder von uns vorgelegten Mustern genau entsprechen. Keine Mängel stellen ästhetisch nicht ins Gewicht fallende Unterschiede hinsichtlich Farbe sowie naturbedingte Merkmale wie Adern, unterschiedliche Zeichnung, kleine Risse, usw. dar. Natursteine sind natürlich entstandene geologische Körper, die aus verschiedenen Mineralien bestehen. Aufgrund ihrer Entstehung, Zusammensetzung und ihrer Struktur verfügen sie über unterschiedliche Merkmale und Eigenschaften. Verfärbungen, welche durch witterungsbedingte Oxydation gesteinsimmanenter Mineralien (Pyrit) entstehen können, stellen keinen materialtechnischen Mangel dar und berechtigen somit auch zu keinen Haftungsansprüchen.

28. Weiter besteht keine Haftung für den Fall, dass die von uns gelieferten Natursteinprodukte ohne unser Wissen starken witterungsbedingten Einflüssen sowie mechanischen und chemischen Belastungen ausgesetzt werden.

29. Für Massabweichungen der von uns hergestellten und gelieferten Produkte haften wir nur, wenn die Toleranzwerte des Schweizerischen Natursteinverbandes überschritten sind. Keine Haftung übernehmen wir für die Einhaltung der Toleranzwerte bei der Verarbeitung unserer Produkte durch Dritte.

30. Für die fachgerechte Weiterverarbeitung der Natursteine sowie für deren fachgerechte Versetzung trägt der Kunde die Verantwortung. Keine Haftung besteht zudem für Schäden, welche auf unsachgemässe Reinigung oder mangelnden Unterhalt zurückzuführen sind.

31. Abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen hat der Kunde bei jedem Mangel (abgesehen vom Schadenersatzanspruch) einzig das Recht, Nachbesserung zu verlangen. Sollte eine Nachbesserung objektiv unmöglich sein, leisten wir Schadenersatz in maximaler Höhe des Wertes der gelieferten Ware.

 

§ 7  Schlussbestimmungen

32. Auf alle unsere Verträge mit Kunden ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Die Anwendbarkeit des Wiener-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

33. Ausschliesslicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus diesen Verträgen mit unseren Kunden ist Vals.